Oder nicht? Diese Frage sollte nun das Landgericht Hannover im Auftrag der DVAG klären. Und dabei ging es um den Wettbewerber AWD.
Im Ergebnis sah das Landgericht AWD nicht als unabhängig an und verbietet dessen Slogans mit dem Wort “unahhängig” anzufüttern. Im Gegenzug hat es sich der AWD natürlich nicht nehmen lassen, gegen die DVAG zu klaren. Die dürfen nun nicht mehr “eigenständig” sein.
Ob sich die beiden Kontrahenten nun wieder darauf konzentrieren sich auf dem Marktplatz der Finanzdienstleistung miteinander messen, kann mit einem “Nein” beantwortet werden, denn der AWD will Berufung einlegen.








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